(1) Dedelef Scherensmet, Urkunde 1394, Wachssiegel; (2) Hans Bessel, Verkauf eines Hauses 1609, Papiersiegel; (3) Hinrick Kruwel, 1558/59, Papiersiegel; (4) Johannes Müller, Pastor zu Burgdorf, Brief 1590, Papiersiegel; (5) Hinrich Alerdes, Werkmeister 1660, Contributionsrechnung; (6) Heinrich Block, Testament 1643, Papiersiegel; (7) Hans Brockmann, Brief 1595, Papiersiegel; (8) Cl. Dobbecke, Testament 1646, Lacksiegel

 

Wappensiegel etc.

Die Befugnis zum Beglaubigen einer Urkunde durch deren Besiegelung (Siegelmäßigkeit) hatte im Mittelalter in eigenen Angelegenheiten jeder Inhaber eines Siegels. Seit dem späten Mittelalter waren alle unbescholtenen Personen siegelfähig. Auf Fälschungen und Mißbrauch des Siegels standen härteste Strafen.

 

Sphragistik und Heraldik

Diese Seite der Homepage soll einen kurzen Einblick in die Siegelkunde als historische Hilfswissenschaft geben. Die Siegelkunde (Sphragistik) beschäftigt sich mit der Auswertung der Siegel als Quelle für die Geschichtsforschung. Die häufig im Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" gezeigten Abbildungen entstammen der Sammlung Otto Winkelmüller, die den ersten Teil der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) darstellt.

Die Heraldik und die Siegelkunde sind praktisch untrennbar miteinander verbunden. Gleichwohl sind die Begriffe "Wappen" und "Siegel" tunlichst nicht gleichzusetzen. Die beiden Begriffe sind auseinderzuhalten, auch wenn auf älteren und neueren Siegeln sehr häufig Wappen dargestellt werden.

Siegel zählen zu den ältesten heraldischen Quellen schlechthin. Aus Siegelbildern sind viele Wappen - vor allem von Städten - hervorgegangen. Umgekehrt weisen die Dienstsiegel bei kommunalen und anderen rechtlichen Körperschaften bis heute Wappen als Siegelbilder auf.

Siegel waren bereits in der Antike als Sicherung von Verschlüssen bekannt. Im mittelalterlichen Urkundenwesen entwickelte sich das Siegel zu einem selbstständigen Rechtsmittel, da besiegelte Urkunden vor Gericht als besonders aussagekräftige Beweismittel dienten. Sie ersetzten auf Urkunden die Unterschrift des Siegelinhabers. Wer das Recht zur Führung eines Siegels nicht besaß, musste einen Siegelberechtigten bitten, ein getätigtes Rechtsgeschäft durch die Besiegelung der darüber ausgestellten Urkunde zu beglaubigen.

Auch bei Rechtsgeschäften von Siegelmäßigen war es üblich, die ausgestellte Urkunde durch einen oder mehrere Siegelzeugen, die ihr Siegel zu dem des Ausstellers fügten, beglaubigen zu lassen. Die einmalige Stellung des Siegels als Beglaubigungsmittel endete während der Renaissance. Zu dieser Zeit tritt die persönliche Unterschrift gleichbedeutend hinzu. Wert und Wichtigkeit des Siegels blieben jedoch bis ins 19. Jahrhundert erhalten.

Ein Siegel ist der positive Abdruck von einem in Stein oder Metall geschnittenen Stempel, dem Siegelstempel, Petschaft oder Typar. Eine Weiterentwicklung sind die neuzeitlichen Metall- und Gummistempel. War im Mittelalter naturfarbenes oder gefärbtes Wachs die Hauptsiegelmasse, so wurde das Wachs in der Neuzeit vor allem auf Briefen oder kleineren Dokumenten durch den sich von der iberischen Halbinsel aus verbreitenden Siegellack ersetzt.

Daneben tritt seit dem 14. Jahrhundert das Papiersiegel auf. Dabei erfolgte die Prägung auf ein Papierplättchen, das zunächst mittels einer dünnen Wachsschicht, später (16. Jahrhundert) dann mit Oblaten auf der Urkunde befestigt wurde. Das Siegel wurde mit Hilfe von Siegelring oder Petschaft geprägt. In der Regel enthielt es neben dem Wappen - parallel zum Siegelrand - eine Umschrift, welche über den Namen und den Stand des Siegelführers informierte.

Die bürgerlichen Siegel unterschieden sich im Grundtyp nicht wesentlich von denen des niederen Adels. Lediglich durch heraldische Prachtstücke im Siegel sowie Rang- und Würdezeichen zeigten sich Unterschiede, die rein standesbedingt waren.

 

Literaturhinweise

Bechem, Egon Freiherr von: Siegel, 2. Auflage 1923
Leonhard, Walter: Das große Buch der Wappenkunst, S. 52 ff., München 1978
Seyler, Gustav A.: Geschichte der Heraldik, Nürnberg 1885 bis 1889
Winkelmüller, Otto: Hannoversche Siegel, Wappen und Hausmarken, Hannoversche Geschichtsblätter, 1929, 1959


===========================

 

Der Genealoge und Heraldiker Hans Mahrenholtz, Ehrenmitglied des 1888 in Hannover gegründeten Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt", schrieb 1985 in der Fachzeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften, KLEEBLATT, über die bürgerliche Siegelführung:

 

Wappen- und Siegelführung bürgerlicher Personen und Familien

"Siegel sind bei bürgerlichen Familien älter als die Nachweise von bürgerlichen Wappen. Im Gegensatz zu Wappen kennen wir bürgerliche Siegel schon seit dem 13. Jahrhundert; sie sind vornehmlich in den großen Städten zu der Zeit schon häufig in Gebrauch.

Sowohl Ämter wie auch Richter, Schöffen, Notare, Bürgermeister, Professoren an den Universitäten, Kaufleute und Handwerker, Zunft- oder Innungsmeister und viele andere benutzten früher in weit größerem Umfange als heute Siegel, um rechtsverbindliche Erklärungen, Verträge und Aussagen in ihrer amtlichen oder geschäftlichen Tätigkeit rechtskräftig werden zu lassen.

Das Siegel wird oft auch mit "mein Mark" (Merkzeichen bzw. Hausmarke) bezeichnet. Später werden dann Initialen verwendet, die aus den Anfangsbuchstaben der Vor- und Zunamen bestanden haben.

In Nachahmung des Adels wurde das selbstgewählte Symbol nicht mehr frei in das Siegelfeld, sondern in eine Schildform gesetzt. Etwa seit dem 17. Jahrhundert wurde dieses Siegelform vielfach durch einen Helm mit Helmkleinod (Helmzier) und Helmdecken vermehrt. Dies war die damals übliche Siegelmode.

Eine echte Wappenführung und Wappenverwendung war inzwischen aber im Bürgertum auch immer stärker gebräuchlich. Durch die vielfache Übernahme der Siegelzeichen in das Bürgerwappen haben wir es anfangs vorwiegend mit der sogenannten Siegelheraldik, also ohne Farbangaben, zu tun. Aus diesem Grunde lässt sich auch fast immer die Frage nach den Farben bürgerlicher Wappen nicht ohne Weiteres beantworten. Farben sind in der Regel deshalb überhaupt nicht festgelegt worden, weil man sie für ein Siegel nicht benötigte.

Die Ansicht, dass Wappen bürgerlicher Geschlechter immer durch einen Hoheitsakt verliehen wurden und damit eine besondere Auszeichnung seien, ist falsch. Wohl gab es Wappenverleihungen durch Kaiser und Könige sowie durch beauftragte Hofpfalzgrafen an Bürgerliche - aber das sind Ausnahmen und waren letztlich eine Geldeinnahmequelle für den Verleihenden.

Diese Wappenbriefe waren keineswegs immer eine Erhebung in den Adelsstand, förderten aber die Eitelkeit mancher aufgestiegener Familie, es dem Adel gleich zu tun ebenfalls durch ein Wappen an Ansehen zu gewinnen.

Von den alten bürgerlichen Wappen, die sich ursprünglich aus dem Siegelwesen entwickelten, ist sicherlich keines verliehen worden. Sie beruhen alle auf freie Annahme. Besonders beliebt waren und sind noch immer sogenannte redende Wappen, die den Familiennamen oder den Beruf oft recht frei und naiv gegenständlich deuten. So ist es keine Seltenheit, dass gleiche Wappenbilder von verschiedenen Familien ohne genealogischen Zusammenhang vorhanden sein können. Oft war auch ein Vorbild oder die Empfehlung des Stempelschneiders (Petschierers) maßgeblich daran beteiligt.

Weil aber jeder frei ein Siegel schaffen konnte, war die Verwendung und Führung verschiedener Siegel und später auch Wappen durch dieselbe Familie oder aber dieselbe Person Person oft gegeben. Wohl auch deshalb, weil Siegelstempel verloren gehen konnten und mancher auch mit dem, was die vorangegangene Generation oder der Petschierer geschaffen hatten, nicht mehr einverstanden war.

Eine Besonderheit hat das Bürgertum in die Siegel und auch in die Wappen hineingebracht, nämlich durch die Marken (Handteeken), die seit den ältesten Zeiten am Haus haftenden und den Besitz kennzeichnenden Haus- und Hofmarken. Der eine Marke führende Bürger benutzte dieses Zeichen auch schon, ehe es zum Siegel wurde, also sein ältestes persönliches Zeichen. In bäuerlichen Familien finden wir solche Marken zur Zeichnung von Vieh vor dem Auftrieb auf die Gemeindeweide (Brandzeichen). Auch Fischer hingen an ihre Netze und Reußen solche Marken.

So sind Hausmarken als erstes persönliches Zeichen für Siegel und Wappen verwendet worden. Die ursprüngliche Siegelumschrift wird allmählich durch die jüngeren Initialen, bestehend aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Familiennamens verdrängt; sie verbinden sich teilweise mit den Marken im Siegel oder man setzte sie zunächst über den Schild im Siegel rechts und links. Falls schon eine Helmzier vorhanden war, ebenfalls rechts und links daneben. Später zusätzlich in den Schild bzw. in das Siegel, bis schließlich in neuerer Zeit, besonders Anfang des 20. Jahrhunderts, nur noch die Initialen den Inhalt des Petschaft oder des Siegelringes bilden.

Die größeren und reicheren Städte weisen naturgemäß eine ältere und mannigfaltigere Siegelüberlieferung auf, aber auch die kleineren Städte haben in ihren Archiven noch manche ungehobenen Schätze von derartigen bislang unbekannten Siegeln ihrer alten Familien.

Aus bürgerlichen Siegeln und Wappen auf die Zusammengehörigkeiten bestimmter Familien schließen zu wollen, dürfte nach den vorgetragenen Ausführungen nicht immer möglich sein und auch oft zu falschen Schlüssen führen. Ich möchte nur auf die vielen Namen, die auf Berufe wie Schmied, Müller, Töpfer, Bauer, Steinmetz usw. zurückgehen, hinweisen. Die Träger solcher Namen ließen sich natürlich fast ausschließlich ein ihrem Beruf und Namen entsprechendes Siegel anfertigen bzw. nahmen ein solches an.

Etwas anderes ist es beim alteingesessenen Adel und seiner Wappenführung, sowie auch bei den durch einen Hoheitsakt in den Adelsstand erhobenen Familien. Dies steht jedoch bei dem behandelten Thema, der bürgerlichen Siegel- und Wappenführung, nicht zur Debatte."

 

____________________________

Beispiele (externer Link):
Gerichtssiegel von früheren Kleistschen Gütern

____________________________

Hinweise zum Thema:
Siegelring/Wappenring

____________________________

Exkurs (externer Link):
Exlibris

____________________________