Wappenkunde Niedersachsen
Totenschild mit Familienwappen des Reitergenerals Hans Michael
von Obentraut (1574-1625), der in der Legendenbildung den
Beinamen "Deutscher Michel" erhielt.
(Marktkirche zu Hannover, Bödeker-Saal)
  Totenschild mit dem Familienwappen von Gottfried von Sparr, Stadtkommandant der Residenzstadt von Hannover (1648-1663)
(Marktkirche zu Hannover, Bödeker-Saal).
 
Totenschilde - Vortrag von Dieter Müller-Bruns
bei HERALDIK PUR 2011 - Tag der Wappenkunde
  Fotos: Sandra Müller-Bruns
und Dirk Schedler, 2011

 

Die Heraldik

Einführung in eine historische Hilfswissenschaft

Ob der geschichtlich Interessierte ein Siegel oder eine Handschrift, ein altes Rathaus, eine Burg, eine Kirche, ein Ackerbürgerhaus oder ein Stadttor betrachtet - auf eines wird er sehr häufig stoßen: Wappen. Sie stellen den Forschungsgegenstand der Heraldik dar.

Unter "Heraldik" versteht man die Kunde vom Wappenwesen. Die Bezeichnung geht auf die Herolde - Boten/Unterhändler - zurück, die ursprünglich Angehörige des Bedienstetenstandes waren und im Laufe der Zeit sozial höher stiegen. Um stets als Herolde erkannt zu werden trugen sie zumeist einen Wappenmantel (Tappert). In der Hand hielten sie als Amts- und Würdezeichen einen weißen (Holz-) Stab. Bereits die Garzune sowie die Knappen von den Wappen führten derartige Stäbe. Die Herolde hatten als Unterhändler sowie bei Turnieren eine wichtige Rolle. Speziell mit der Pflege des Wappenwesens beauftragt, verwerteten sie vielfach ihre beruflichen Kenntnisse literarisch und künstlerisch, vor allem in der Zusammenstellung oftmals hochwertiger Wappen- und Turnierbücher. Das von ihnen für die Beschreibung der Wappen geschaffene Vokabular bestimmt bis heute die "Blasonierung".

Die Heraldik ist eine bedeutende historische Hilfswissenschaft (neben der Genealogie, Numismatik, Urkundenlehre, Schriftkunde, Siegelkunde, Chronologie usw.). Zur Heraldik gehören die Wappenkunde, die Wappenkunst und das Wappenrecht. Die Heraldik hat für die Staats- und Rechtsgeschichte, Kunst- und Kulturgeschichte sowie die genealogische Forschung eine große Bedeutung.

Obwohl das Wappenwesen ursprünglich eine den besonderen mittelalterlichen Verhältnissen Rechnung tragende Kulturerscheinung war, blieb es doch durch alle Jahrhunderte lebendig. Der Zeitraum in dem die Stilepochen des Spätbarock, des Klassizismus und Biedermeier fallen, bedeutete jedoch für die Wappenkunst eine gewisse Verfallszeit. Die einzelnen Bestandteile der Wappen wurden in ihrer Funktion und ihren Proportionen zueinander nicht mehr verstanden und z.T. bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Erst das Zeitalter der Romantik brachte in Deutschland eine Wiederbelebung der Heraldik, die besonders durch die seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Berlin und Hannover entstandenen wissenschaftlichen und gemeinnützigen heraldischen Vereine wichtige Impulse erhielt.

Mit Abschaffung der Heroldsämter in den deutschen Bundesstaaten verschwand ab 1918 in Deutschland der staatliche Einfluss auf das bürgerliche Wappenwesen. Heute wird die Pflege der Heraldik besonders durch die alten heraldischen Vereine ehrenamtlich wahrgenommen. In einigen ausländischen Staaten bestehen aber noch immer staatliche Einrichtungen, die für die Ordnung des Wappenwesens zuständig sind.

Der nachfolgende Beitrag soll wichtige Bereiche der Heraldik vorstellen. Er kann und soll keine vollständige Abhandlung über die Heraldik als Grundwissenschaft der Geschichte sein. Aufgabe dieser Homepage des unabhängigen Arbeitskreises ehrenamtlicher Heraldiker im Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" ist es, einen Leitfaden für einen Streifzug in die Welt der Heraldik zu geben. Zur weiteren Vertiefung wird die Lektüre von heraldischen Fachbüchern angeraten.

 

Heraldik - Namen und Begriffe

Heraldik ist die Wissenschaft vom Wesen der Wappen, den Regeln der Wappenführung und der Geschichte des Wappenwesens. Die Wappenlehre ist eine historische und soziale Hilfswissenschaft. Ihrerseits dienen ihr als wesentliche Hilfs- und Nebenwissenschaften die Geschlechterkunde (Genealogie), die Siegelkunde (Sphragistik), das Münzwesen (Numismatik), die Fahnen- und Flaggenkunde (Vexillologie), die Volkskunde sowie ganz allgemein die Historie an sich.

Das Wort Heraldik = Lehre vom Wappenwesen kam im 17./18. Jahrhundert aus dem gleichbedeutenden französischen Begriff „science héraldique“ (eigentlich Heroldskunst) zu uns. Damit wurde auf den Herold Bezug genommen. Ein Herold war im Mittelalter der Auf- und Ausrufer seines Herrschers. Während der Blütezeit der Heraldik (etwa zwischen dem 13. und dem Beginn des 16. Jahrhunderts) tritt dieser mittelalterliche Amtsträger und Fachmann für die Wappenkunde in den Blickpunkt.

Der Herold stand im Dienste von Fürsten, adliger Landesherren, Turniergesellschaften und Städten. Er hatte neben der Erledigung fachheraldischer Tätigkeiten noch diverse andere Aufgaben. So war er offizieller Bote und Diplomat in Krieg und Frieden, ausgestattet mit der Immunität als Botschafter seines Herren. Als Leiter des Hofzeremoniells war der Herold Organisator von Staatsaktionen, Hochzeiten und Beerdigungen wichtiger Persönlichkeiten. Herolde organisierten Turniere. Sie identifizierten die Teilnehmer und kündigten sie an. Zugleich waren die Herolde für die Einhaltung der Turnierregeln verantwortlich, indem sie als Kampf- und Schiedsrichter agierten.

Die Herolde mussten die Wettkämpfer an ihren Wappen unterscheiden können, dazu legten sie sich Wappenrollen (gemalte Teilnehmerlisten) an, die gesammelt wurden. Sie wurden Experten der Wappenkunde und begannen schon sehr früh eine Kunstsprache (das Blasonieren) zu entwickeln, mit der sie ein Wappen fachgemäß beschreiben konnten. Die Stellung des Herolds in der Gesellschaft war sehr angesehen. Sogar Reichsherolde gab es. Herold zu sein war eine große Ehre und Auszeichnung.

Der Name Herold ist im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert bezeugt (spätmittel-hochdeutsch „heralt“). Auch dieses Wort fand seinen Weg aus dem Französischen (altfrz.: „héralt“, neufrz.: „hérault“) zu uns. Doch das Wort ist nicht romanischen, sondern germanischen Ursprungs. Unter „hariowisio“, „hariowald“ verstanden die Germanen diejenigen Männer, die die Symbole der Götter und Geschlechter kannten. Daraus entwickelte sich das altfränkische Substantiv „hariwald“, der Heereswalter (Heeresbeamter); es ist noch in dem nordischen Männernamen „Harald“ erhalten geblieben.

Das Wort Wappen ist aus dem Wort „Waffen“ entstanden - kein Wunder, denn die ersten Wappen erschienen auf den Kampfschilden der Ritter. Genauer gesagt, sie erschienen auf deren Abwehrwaffen. Etymologisch liegt die Wurzel der Bezeichnung im mittelhochdeutschen wapen = „Waffen, Wappen“, das in der Blütezeit des flandrischen Rittertums aus dem gleichlautenden mittelniederländischen Begriff entlehnt wurde. Erst vom Ende des 12. Jahrhunderts an trat neben der Bezeichnung „Waffe“ auch das „Wappen“ in Erscheinung. Schon bald nach seiner Entstehung breitete sich das Wappenwesen auf den zivilen Bereich aus (Städte, Bürger, Handwerker, Geistliche).

 

Entstehung des Wappenwesens

„Was mag er wohl im Schilde führen?“ Diese Frage stellt man sich häufig, ohne sich bewusst zu sein, dass der Satz auf die Heraldik hinweist. Der Schild ist für die Wappenkunde gewissermaßen das, was für ein Gemälde der Rahmen ist. Als heraldisch richtig anzusprechen ist ein Wappen nämlich erst dann, wenn es in einem Schilde liegt.

Die Geschichte des Wappenwesens begann aus notwendigen Erkennungsgründen. Das Mittelalter brachte das Rittertum hervor. Wichtige Teile der Rüstung waren Schild und Helm. Der Helm mit seinen schmalen Sehschlitzen war nicht geeignet, ein breites Beobachtungsfeld zu bieten. Also mussten Zeichen her. Hierfür war nichts besser geeignet als die Fläche des Schildes. So entstanden farbige, einprägsame und deutlich erkennbare Symbole, die auf den Schild gemalt wurden. Später kamen diese Kennzeichen auch noch auf anderen Gegenständen vor, wie Pferdedecken und Banner. Es entstand damit das Wappenwesen. Sein zeitlicher Ursprung liegt im frühen 12. Jahrhundert.

Das Wappenwesen nahm seit seinem Aufkommen einen ungeahnten Aufschwung. Von etwa 1200 an wurden die Kennzeichen persönlich und zu Familienwappen. Waren die Wappen ursprünglich nur dem (höheren) Adelsstand vorbehalten, der diese Zeichen aufgrund selbstgesetzten Rechts annahm, führten schon bald auch Bürger und Bauern Wappen. Erste Belege gibt es dafür bereits aus dem 13. Jahrhundert. Der Rechtsgelehrte Bartolo de Saxoferrato (1314-1357) schreibt in seinem Traktat über die Wappen: „Jeder kann Wappen und Abzeichen annehmen, sie tragen und auf ihm gehörende Sachen malen."

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts unter Kaiser Karl IV. (1346-1378) sind offizielle Wappenverleihungen an den niederen Adel und an das Bürgertum belegt. Die Verleihung von Wappen erfolgte mit einem Wappenbrief, in dem das Wappen beschrieben und der Grund der Verleihung angeführt wurde. Solche Wappenverleihungen nahm der Kaiser selbst vor oder seine damit beauftragten Amtspersonen, die Hofpfalzgrafen (comites palatini).

Bürgerliche mussten für die begehrten Wappenbriefe, die ihnen das Recht der Führung eines bestimmten Wappens verbrieften, oft hohe Abgaben entrichten. Die von Seiten der Obrigkeit offenbar aus Rücksicht auf die willkommene (Gebühren-) Geldquelle entsprungenen Versuche, die freie Annahme der Wappen zu unterbinden, blieben jedoch gänzlich ohne Erfolg.

Später, mit dem Verfall der kaiserlichen Zentralmacht, vergaben auch viele Territorialfürsten Wappen. Die diesbezüglichen Prüfungsaufgaben versahen dabei vielfach die sogenannten Heroldsämter. In einigen Ländern existieren sie noch heute, wobei das englische „College of arms“ das berühmteste ist. In der Schweiz gab es, aufgrund ihrer republikanischen Tradition, diese Einrichtung nie. In Deutschland und Österreich sind sie, vornehmlich mit der Aufsicht über die Wappen des Adels befasst, mit dem Untergang der Monarchie 1918 aufgelöst worden.

Die Betreuung der Familienheraldik übernahmen im deutschsprachigen Raum insbesondere die teilweise bereits im 19. Jahrhundert gegründeten und wissenschaftlich anerkannten heraldischen Fachvereine. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Art amtlicher Tätigkeit. Dieser Hinweis ist notwendig, da besonders die Wappen- und Familienforschung nicht selten zum Gegenstand von unseriösen Geschäftemachern wird. Sinn und Zweck der anerkannten Wappenrollen ist die Dokumentation der geführten Familienwappen.

In der Bundesrepublik Deutschland kann jede rechtsfähige Person ein Wappen führen. Bitte lesen Sie hierzu die Ausführungen über das sog. Wappenrecht. Bei neuen Familienwappen bedarf es einer (formlosen) Annahme des Wappens. Der Wille zur Wappenführung muss jedoch klar zum Ausdruck kommen. Ein solcher Nachweis kann durch eine Eintragung in eine anerkannte Wappenrolle erfolgen. Das bedeutet, dass das Wappen gemäß den anerkannten Wappenregeln angefertigt und angenommen wurde.

Bei der Neuannahme eines Wappens sollte sich der Wappenstifter grundsätzlich von einem Heraldiker beraten lassen. So vermeidet er unnötigen Ärger und unnötige Kosten. In Hannover wurde bereits 1906/1910 ein prachtvolles Stammbuch (Vorbereitung des Ledereinbandes hierzu bereits 1906) begonnen, in das alle Mitglieder des 1888 gegründeten Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" ihr Wappen einzeichnen lassen konnten. Hieraus entstand in den folgenden Jahren die Niedersächsische Wappenrolle (NWR).

Häufig versuchen Unternehmen, insbesondere auf Messen sowie im Internet, bereits vorhandene Wappen zu oft bedeutenden Summen an Personen mit gleichlautendem Namen zu veräußern. Siehe hierzu das Thema "Wappenklau". Es ist erfreulich, dass die rein genealogischen Vereine deswegen verstärkt mit den heraldischen Fachvereinen und den fachlich anerkannten freien Heraldikern zusammenarbeiten.

 

Symbol für Personen, Familien, Dörfer, Städte und ganze Länder

Die Beliebtheit der Führung und Annahme eines Wappens ist zeitlos. Wappen waren zu jeder Zeit eine Kurzschrift der Geschichte in Bildern und Symbolen: Was in der Zeit der Kreuzzüge als ritterliches Erkennungszeichen im Kampf entstanden war, ging schon im Mittelalter rasch in das zivile Leben über. Wappen wurden zu Symbolen der Persönlichkeit, des Eigentums und des Rechtslebens. Sie standen und stehen für Personen, Familien, Dörfer, Städte und ganze Länder.

Eine Blüte erlebt das Wappen auch in der Kommunalheraldik. So ist z.B. Niedersachsen nicht weit davon entfernt, dass jede Gemeinde ihre Eigenständigkeit in einem Wappen manifestiert. Sogar früher selbständige Gemeinden, heute Ortsteile, besinnen sich immer mehr auf den Werbewert sowie auf die soziale Funktion eines Wappens. Sie bekunden damit innerhalb der heute oft sehr großen Verwaltungseinheiten den Willen, ihre Identität nicht untergehen zu lassen. Häufig werden bei der Schaffung der Wappen die heraldischen Fachvereine oder zumindest ein kundiger Heraldiker beratend herangezogen.

Mit dem Ende der Ritterzeit war die praktische Verwendbarkeit der Wappen zu Kampf- und Kriegszwecken beendet. Waren die Wappen - aus guten Gründen - anfänglich einfach und klar gestaltet, wurden sie nunmehr zusehends zum schmückenden, prächtig gestalteten Dekorationsobjekt. Künstler wie Albrecht Dürer, die in der Heraldik Maßstäbe setzten, konnten Überfrachtungen und Missgestaltungen nicht verhindern. In der Periode, in der der heraldische Schild nicht mehr wirklich getragen wurde, verloren sich die ursprünglichen Formen der Schilde und entwickelten sich durch Zierrat und Beiwerk zu völlig verfremdeten Schildformen. Die im 16. Jahrhundert beginnende, bis in das 19. Jahrhundert reichende Epoche wird bisweilen als die Zeit der toten Heraldik bezeichnet.

Erst allmählich wurden die Wappen wieder reiner und klarer. Das alte heraldische Gebot der „Einfachheit durch Deutlichkeit“ trat wieder hervor. Nach dem Verfall des Heroldswesens hatten sich viele Geistliche und Juristen der Wappenkunde angenommen. Schon gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Heraldik zum Unterrichtsfach an einigen Hochschulen (z.B. Marburg 1685). 100 Jahre später war sie eine populäre Wissenschaft. Die Hochschullehrer entfernten die Wappenwissenschaft jedoch von ihren Quellen und ihrer direkten Beziehung zum öffentlichen Leben. Das hatte zur Folge, dass die Heraldik „versandete“ und ihr wesentlicher Inhalt missverstanden wurde. Als Kern dieser Disziplin wurde nun die Kunstsprache angesehen.

Erst im 19. Jahrhundert gelang es, durch die intensive Erforschung der Kulturgeschichte des Mittelalters, der Heraldik einen neuen Inhalt zu geben. Die um 1870 durch den Heraldiker Maximilian Gritzner (1843 - 1902, Ehrenmitglied des Vereins "Zum Kleeblatt") abgeschlossene heraldische Terminologie wurde von den damaligen Heroldsämtern als grundlegend angenommen und bis heute durch Heraldiker angewendet.

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EXKURS: FABELWAPPEN

Spätgotische Wappenfresken in der Burg zu Manta/Piemont

Der große Kamin im gotischen Saal mit dem Wappen der Saluzzo della Manta
(Fotos: Sandra Müller-Bruns)

Hinweise zu den Wappenfresken:

Bei der wappenkundlichen Veranstaltung HERALDIK PUR 2010 - Tag der Wappenkunde - beschäftigte sich der Beitrag des ehrenamtlichen Heraldikers Dieter Müller-Bruns mit den berühmten Wappenfresken in der Burg zu Manta in der alten Markgrafschaft Saluzzo (Piemont).

Bei den Wappen handelt es sich um Phantasie- bzw. Fabelwappen. Dies sind fiktive oder imaginäre Wappen, die nachträglich Personen zugeordnet wurden, obwohl diese die Wappen nie geführt haben bzw. haben konnten. Allgemein kannte man die Wappen nicht, brauchte Wappen jedoch, um die gemeinten Person in die zeitgenössische mittelalterliche Vorstellungswelt künstlerisch zu integrieren. Es wurden wiedererkennbare und allgemein verständliche Zeichen verwendet. Bei der Veranstaltung HERALDIK PUR - Tag der Wappenkunde wurde auf alle in dem Saal befindlichen Wappen eingegangen.

Die glanzvollen Figurendarstellungen mit den Wappen sind der besonderen Situation, welche den Widerspruch zwischen der machtvollen Funktion des Valerano Saluzzo della Manta als Verweser der Markgrafschaft Saluzzo und dem illegitimen Status in der Familie Saluzzo in sich vereinte, geschuldet. Hier wurde ein familienpolitisches Kalkül mit Mitteln größter Kunstentfaltung umgesetzt. Als Vorlage diente der von seinem Vater, Markgraf Tommaso III., in Gefangenschaft verfasste Versroman „Libre du Chevalier Errant“. Das Werk stellt eines der umfassendsten Selbstzeugnisse eines Hochadeligen im europäischen Mittelalter dar.

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Auch die um 1410 entstandenen Wappenfenster in der Gerichtslaube des Rathauses von Lüneburg / Niedersachsen (siehe unten, Foto: Sandra Müller-Bruns) zeigen den Bilderzyklus der "Neun guten Helden" mit jeweils drei berühmten Persönlichkeiten der heidnisch-antiken, der jüdischen und der christlichen Welt mit den ihnen zugeschriebenen Fabelwappen. Bei der Veranstaltung HERALDIK PUR 2010 - Tag der Wappenkunde informierte der Heraldiker Müller-Bruns am Beispiel der Wappenfresken in der Burg zu Manta sowie im Rathaus von Lüneburg über das heraldische Motiv der "Neun guten Helden". Es zog im Mittelalter in Burgen und Rathäuser ein und sollte die Verantwortlichen mahnen, eine "gute Regierung" zu sein.