Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt"
von 1888 zu Hannover e. V.

Hier: Arbeitskreis ehrenamtlicher Heraldiker

Wappen
bürgerlicher
Familien
Bürgerliche Wappen aus dem Jahr 1598
in Verden / Aller, Niedersachsen
(Fotos: Dieter Müller-Bruns, 1991)
 

Die drei Bilder zeigen neun bürgerliche Familienwappen aus dem Jahr 1598. Sie befinden sich an der Kanzel der St. Johannis-Kirche in der alten Bischofsstadt Verden an der Aller (Niedersachsen). Das Mitte des 12. Jahrhunderts errichtete Gotteshaus war die Kirche der Bürger und des Rates der Stadt.

Die Kanzel wurde von dem ev. Fürstbischof Philipp Sigismund aus dem Herzoghaus Braunschweig-Lüneburg und 15 Bürgern der Stadt (Ackerbürger, Handwerker, Kaufleute, siehe alle 15 Wappen) finanziert.

Bei der Restaurierung von alten Wappen sind fundierte heraldische Kenntnisse sehr wichtig. So sind echte Metalle häufig nicht beständig. Beispiel: Silber oxydiert und wird bläulich oder schwarz.

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Bürgerwappen

Quelle: Müller-Bruns, Dieter: Bürgerliche Wappen, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 4/2004, S. 24 ff.

1. Seit dem 14. Jahrhundert sind Wappen bürgerlicher Familien nachgewiesen. Vereinzelte Nachweise finden sich auch schon früher. Es ist ein Irrtum, wenn angenommen wird, früher hätten nur Angehörige des Adels ein Familienwappen geführt. Leider ist diese Irrmeinung auch in genealogischen Vereinen weit verbreitet.

So führten nicht nur die Patrizier in den Städten Wappen, sondern auch Bürger, Handwerker und Bauern. Häufig wurde allein der Wappenschild verwendet (siehe Bild oben). Bekannt sind Bürger, Kaufleute und Bankiers, die selbstbewusst eine Nobilitierung oder die Verleihung eines Ordens ablehnten, aber mit Stolz das von ihren Vorfahren gestiftete und überlieferte Familienwappen führten.

Jede rechtsfähige Person darf in Deutschland ein eigenes Familienwappen stiften und führen, sofern dadurch nicht die Rechte eines anderen verletzt werden. Bereits der Rechtsgelehrte Bartolo de Saxoferrato (1314 - 1357) schrieb, dass es jedem Menschen freigestellt sei, sich eines Wappens zu bedienen.

 

2. Die frühesten Wappen bürgerlicher Familien stammen aus dem 14. Jahrhundert. Auch für diesen Personenkreis bildeten Siegelzwang und Siegelführung den unmittelbaren Anlass zur Wappenannahme und zum Wappengebrauch, denn ein Siegel ohne Bild ist undenkbar.

Der Adel siegelte schon um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert mit seinem Wappen. Diesem Vorbild folgte der Bürger. Er nahm ebenfalls ein Wappen an, um mit einem persönlichen Symbol der Siegelpflicht zu genügen. War ein Siegel bereits vorhanden, so wurde das Siegelbild in einen Schild und in Farbe gesetzt. Es wurde "heraldisiert" und so ein persönliches Wappen geschaffen.

Viele ältere Bürgerwappen entstanden auf diese Weise. Die im Siegelbild verwendeten, persönlichen Wappen wurden zwangsläufig zu bürgerlichen Familienwappen und an die Nachkommen weitergegeben. Das Familienwappen wurde zum gemeinsamen - generationsübergreifenden - Symbol einer Familie. Das Wappen im Siegelbild diente auch als eine Art Unterschrift, denn die meisten Menschen konnten in dieser Zeit nicht schreiben. Mussten sie etwas unterschreiben, so drückten sie Siegelring / Petschaft in Wachs oder in Siegellack.

Das 14. Jahrhundert brachte dem Bürgerstand einen ersten sozialen Aufstieg. Für die Geschicke und den Handel des Landes wurde er immer wichtiger. Frei und wehrfähig geworden, erlangte der Bürger Sitz und Stimme im Rat der Stadt. Selbstbewusstsein, Macht und Ansehen wuchsen. Alle Voraussetzungen zur Annahme eines Wappen waren nicht nur gegeben, die Wappenführung wurde bei vielen Bürgern zur Norm. Diese Wappenannahme erfolgte meist willkürlich aus eigenem Ermessen. Eine zusätzliche Förderung erfuhr der Wappengebrauch durch die nun beginnende Wappenverleihung. Der Brauch, Häuser, Zunftstuben, Kirchgestühl und Grabmäler mit dem Wappen zu schmücken, trug zudem viel zur Verallgemeinerung und Verbreitung der Wappenführung bei.

Die Annahme, dass - wie beim Adel - alle bürgerlichen Geschlechter im Mittelalter und auch später ein Wappen geführt haben, ist jedoch eine Irrmeinung. Auch entspricht nicht jedem Namen ein bestimmtes vorhandenes Wappen. Namensgleichheit bedeutet nicht Wappengleichheit.

Ebenso eine Irrmeinung besteht, wenn schwärmerisch von der märchenhaften (und fast immer falschen) These ausgegangen wird, dass viele Geschlechter einst adelig gewesen seien, den Adelsstand und das entsprechende Wappen aber wegen Verarmung oder aus sonstigen Gründen abgelegt hätten.

Zur Blütezeit des Bürgertums im 15. Jahrhundert besaßen jedoch viele rechtsfähige Angehörige bürgerlicher Stände ein eigenes Wappen, das, zum Familienwappen geworden, auch weitergegeben wurde. Im 16. und 17. Jahrhundert war die Sitte, ein Wappen zu führen, allgemein verbreitet. Viele dieser Wappen existieren sicherlich heute noch. Sie sind jedoch in den wenigsten Fällen registriert.

Mit der Französischen Revolution setzte ein Niedergang des Wappenwesens ein. Eine Wiederbelebung erfolgte erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Heraldik wurde auf eine wissenschaftliche Ebene gebracht. Seitdem wächst das Interesse an dieser historischen Hilfswissenschaft stetig. Besondere Pflege erlangte die Familienheraldik durch die teilweise bereits im 19. Jahrhundert gegründeten heraldisch geprägten Trägervereine von Familenwappenrollen. In Deutschland sind dies besonders der 1888 in Hannover gegründete Verein "Zum Kleeblatt" sowie der 1869 in Berlin gegründete Verein "Herold". Diese beiden eigenständigen Vereine sind nicht nur die ältesten noch bestehenden heraldischen Vereinigungen in Deutschland, sie sind sogar „Geschwister“, denn eigentlich hatten sie den selben geistigen Vater, Geheimrat Friedrich Warnecke. Die Vereine verbindet daher eine traditionelle freundschaftliche Zusammenarbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Registrierung des eigenen Familienwappens
in der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR)

Die bundesweit tätige Niedersächsische Wappenrolle trägt ihren Namen aus Traditionsgründen, so wie ihr 1888 gegründeter Trägerverein in Anlehnung an das Stadtwappen von Hannover das historisch als Kleeblatt angesehene Dreiblatt im Schilde führt. Sie wird in Fortsetzung einer vereinseigenen Wappenrolle (seit 1906 / 1910) geführt. Die Tätigkeit der Wappenrolle ist nicht auf das Land Niedersachsen beschränkt, sondern es werden Wappen von Familien aus ganz Deutschland aufgenommen und veröffentlicht.


3. Bürgerliche Wappen unterscheiden sich im Inhalt kaum von den Wappen des Adels. Unterschiede wurden durch "Zutaten" geschaffen, aber nie durch das Wappenzeichen selbst. Unter den Bildmotiven dominieren naturgemäß Werkzeuge und Geräte aus den verschiedenen Tätigkeitsbereichen und dem Lebensraum. Besonders beliebt sind Rosen, die wie im Sinnzeichen des Lebensbaumes aus einem Herzen sprießen, und bei bäuerlicher Herkunft die Haus- und Hofmarken. Heroldsbilder, wie sie der Adel bevorzugte, sind in früheren Zeiten selten.

Zu den Bürgerwappen zählen u.a. die Handwerkerwappen. Hier sind anfänglich wenig Vollwappen zu finden. Vorwiegend erscheinen - ähnlich wie beim Bauernstand - Hausmarken und Meistermarken. Bei näherer Betrachtung der bürgerlichen Wappen sind die Gelehrten als besonders wappenfreudig zu bezeichnen. Mit dem Aufschwung der Wissenschaften zu Beginn der Neuzeit nahm die Zahl der wappenführenden Intellektuellen, Professoren, Doktoren aller Fakultäten, Juristen und Theologen, Naturwissenschaftler, Ärzte, Apotheker usw. laufend zu.

Bauernwappen treten seit dem 14. Jahrhundert in Erscheinung Solche Wappen sind besonders in Gebieten festzustellen, in denen sich ein Freibauerntum entwickelte und erhalten hat. Hier konnte sich das Bauerntum gegen die Einführung der Leibeigenschaft behaupten. So im norddeutschen Raum, in Niedersachsen und Friesland, aber auch in der Schweiz und in Tirol. Hier war die Möglichkeit zur Siegelführung gegeben. Die wohlhabenden Voll- und Halbmeier in den Dörfern wollten in diesem Bereich nicht zurückstehen. Der Großteil aller Bildmotive in Bauernwappen ist der bäuerlichen Umwelt und Tätigkeit entnommen, typisches Arbeitsgerät vielfach in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produkten. Vielfach wurde auch die schlichte und alte Haus- und Hofmarke weitergeführt. Häufig wurde sie heraldisiert und als Schildfigur im Wappen geführt. Nur von den wenigsten dieser Wappen sind die Farben bekannt.

 

4. Der Wappenhelm: In den deutschsprachigen Ländern und Skandinavien wurde und wird der Stechhelm den Bürgerwappen zugeordnet. Dieser elegante Helm, ursprünglich im Kampf wirklich getragen, erscheint gegen Ende des 14. Jahrhunderts (siehe Beispiele unter www.zum-kleeblatt.de). Viele Bürger und Bauern führten aber auch nur den Wappenschild (sog. "kleines Wappen").

Außerhalb Deutschlands entwickelten sich andere, jeweils von der politischen Grundeinstellung oder Verfassung des Landes beeinflusste Gebräuche. So war die Wahl eines Helmes für das eigene Wappen für den Schweizer Bürger hauptsächlich eine ästhetische Frage.

Die Zeit des Humanismus und Pietismus zeigte wenig Interesse am Helm. Es trat sogar eine gewisse Abneigung gegen dieses ritterliche Attribut auf. Besonders bei den Reformatoren, Humanisten und Professoren sind helmlose Wappen zu finden. Das wiederholt vorgebrachte Verlangen, auf seine Darstellung zu verzichten, blieb jedoch ohne größeren Erfolg. In die Wappenrollen werden heute ausschließlich Vollwappen eingetragen.

Gleichwohl kann der Führungsberechtigte den Wappenschild immer auch ohne Helm und Helmzier allein zeigen. Der Schild ist der Hauptbestandteil eines Wappens (sog. "kleines Wappen" - siehe als Beispiel oben die bürgerlichen Familienwappen aus dem Jahr 1598 an der Kanzel der alten St. Johannis-Kirche in Verden an der Aller / Niedersachsen).

 

5. Hinsichtlich des Entwurfs und der Gestaltung eines bürgerlichen Familienwappens eignet sich vorrangig der spätgotische Stil mit Schild und Stechhelm einschließlich Wulst und Helmdecke. Es gilt ein strenges Regelwerk: Die gewählte Stilart muss in allen Wappenteilen beibehalten werden.