Wappenkunde Niedersachsen

Der Entwurf der amtlichen Fassung des Wappens des Landes Niedersachsen stammt von Gustav Völker vom Verein "ZUM KLEEBLATT". Der Heraldiker war Führer der Niedersächsischen Wappenrolle.


Die Abbildung des Wappens auf dieser Seite soll an den 1974 verstorbenen Heraldiker Gustav Völker erinnern. 

Nach der Gründung des Landes Niedersachsen engagierte sich in der Wappenfrage besonders der bereits 1888 gegründete Heraldische Verein "Zum Kleeblatt", Trägerverein der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR).

Der Publizist und Heraldiker Dr. Arnold Rabbow weist darauf hin, dass sich in Niedersachsen bei der Wahl des Landeswappens glücklicherweise die von heraldischen Gesichtspunkten gestützte Einsicht durchsetzte, ein einfaches und einprägsames Symbol zu wählen. 1951 beschloss der Landtag die Annahme des alten gesamt-niedersächsischen Sachsenross-Wappens. Die Verfassung des Landes regelt: "Niedersachsen führt als Wappen das weiße Ross im roten Felde und in der Flagge die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen."

Das Niedersachsenross gilt als ein uraltes Volkssymbol. Es genießt seit vielen Jahrhunderten besondere Wertschätzung. Anders als die meisten anderen Länderwappen ist es als Wappenbild nicht dynastischen Ursprungs. Vielmehr wurde im 14. Jahrhundert das heutige Landeswappen, ein weißes Ross im roten Schild, mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung eingeführt.

Es dauerte nach Gründung des Landes Niedersachsen eine Zeit, bis die Form des Wappenbildes gefunden werden konnte, die allen Beteiligten genehm war. Mit Rücksicht auf Empfindlichkeiten anderer Landesteile durfte das Ross keine Ähnlichkeiten mit dem „hannoverschen“ oder dem „braunschweigischen“ Ross aufweisen. So entstand das von dem Heraldiker Gustav Völker (Niedersächsische Wappenrolle / "Zum Kleeblatt") entworfene Niedersachsenross in seiner typischen Form.

Das populäre Landeswappen hat, neben den Bayrischen Schrägrauten, dem Bremer Schlüssel, der Hamburger Burg und dem Berliner Bären, einen hohen Wiedererkennungswert, weil es einen sinnfälligen Bezug zum Land herstellt und weil man es sich gut merken kann. Schon 1982 ergab eine Umfrage, dass sehr viele der Befragten das prägnante niedersächsische Wappen richtig erkannten und zuordnen konnten.

Es ist für Wappenfreunde eine beruhigende Erkenntnis, dass die fast 900 Jahre alte Wappenkunst - jedenfalls wenn es sich um gute, das heißt klare und einfache Heraldik handelt - in der Öffentlichkeit weiterhin viel Sympathie findet.

Literatur

Rabbow, Arnold: Symbole der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen, hrsg. von der Niedersächsischen Landeszentrale für polit. Bildung in Niedersachsen 1979

Rabbow, Arnold: Logomanie auf niedersächsisch, KLEEBLATT, Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 1/2008, S. 57 ff.

Zwielich, Martina: Niedersachsen und sein Wappen, KLEEBLATT, Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 3/1995, S. 20 ff.

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Die ältesten Wappen sind seit etwa 1130, also der Zeit der Kreuzzüge, bekannt. Der Heraldische Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V. steht mit seinem einhundertjährigen Jubiläum also in einer langen Tradition. 100 Jahre "Zum Kleeblatt" bedeuten 100 Jahre erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kultur- und Heimatpflege.

Auseinandersetzung mit der Heraldik heißt, Maßstäbe zu finden, um das Richtige zu konservieren, unaufhaltsame Wandlungen und Neuerungen zu beurteilen und einzuordnen sowie Ideologien zu vermeiden. Die Orientierung in der Geschichte muss an der Geschichte erfolgen, damit die in der Kultur- und Heimatpflege Tätigen auch in der Moderne ihre Identität finden können. Hierbei ist allen Verantwortlichen das kulturelle Erbe zu treuen Händen übergeben worden, um es mit Leben zu erfüllen.

Die Pflege, Erforschung und Weiterentwicklung der Heraldik ist auch ein vielschichtiges Arbeitsfeld. Es ist eng verzahnt mit der Genealogie, Sphragistik, Insigniologie und Vexillologie, wobei sich alle Bereiche gegenseitig ergänzen. Der Heraldische Verein "Zum Kleeblatt" widmet sich diesen Einzelgebieten in ihrer Gesamtheit. Er betätigt sich disziplinübergreifend und gewährleistet so von der Fachwelt anerkannte Ergebnisse. Dadurch wird u.a. erreicht, dass Fehler in der Gestaltung von z.B. Kommunal- und Familienwappen vermieden und die heraldischen Regeln eingehalten werden. Das Führen der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) ist darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zum erhöhten Schutz des Namensrechts im Sinne des § 12 BGB.

Der Heraldische Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V. leistet auf seinem Arbeitsgebiet national und international einen wichtigen Beitrag, für den ihm Dank und Anerkennung gilt.

Das die Aufgaben und Ziele des Vereins erläuternde Grußwort des Landes Niedersachsen
(Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kunst) erfolgte 1988 anlässlich des
100. Jubiläums des Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt".